Beratungseinsatz nach § 37.3 SGB XI

Beratungseinsatz nach § 37.3 SGB XI

Beratungseinsatz nach § 37.3 SGB XI

Dieser wichtige Bestandteil der Pflegeversicherung dient dazu, die Qualität der Pflege zu sichern und sicherzustellen, dass Sie die Unterstützung erhalten, die Sie benötigen.

Der Beratungseinsatz richtet sich an Pflegebedürftige, die Leistungen aus der Pflegeversicherung beziehen und zu Hause leben. Ziel ist es, die individuelle Situation der Pflegebedürftigen zu analysieren, mögliche Probleme frühzeitig zu erkennen und gemeinsam Lösungen zu entwickeln. Was beinhaltet der Beratungseinsatz

Individuelle Beratung

Unsere erfahrenen Pflegefachkräfte kommen zu Ihnen nach Hause und führen ein ausführliches Beratungsgespräch. Dabei werden Ihre persönlichen Bedürfnisse, Wünsche und Herausforderungen in der Pflege besprochen.

Qualitätssicherung

Der Beratungseinsatz dient auch der Qualitätssicherung der Pflege. Wir überprüfen, ob die vereinbarten Pflegeleistungen entsprechend Ihrer Bedürfnisse erbracht werden und ob Anpassungen notwendig sind.

Hilfestellung und Informationen

Wir informieren Sie über weitere Unterstützungsangebote, Hilfsmittel und Entlastungsmöglichkeiten, die Ihnen im Alltag helfen können. Dabei stehen wir Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.


Dokumentation

Der Beratungseinsatz wird dokumentiert, um sicherzustellen, dass alle relevanten Informationen festgehalten werden. Dies ist wichtig für die weitere Planung Ihrer Pflege und die Kommunikation mit anderen beteiligten Fachkräften.

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