Beratungseinsatz nach § 37.3 SGB XI
Dieser wichtige Bestandteil der Pflegeversicherung dient dazu, die Qualität der Pflege zu sichern und sicherzustellen, dass Sie die Unterstützung erhalten, die Sie benötigen.
Der Beratungseinsatz richtet sich an Pflegebedürftige, die Leistungen aus der Pflegeversicherung beziehen und zu Hause leben. Ziel ist es, die individuelle Situation der Pflegebedürftigen zu analysieren, mögliche Probleme frühzeitig zu erkennen und gemeinsam Lösungen zu entwickeln. Was beinhaltet der Beratungseinsatz

Der Beratungseinsatz nach § 37.3 SGB XI ist in der Regel alle sechs Monate erforderlich, kann jedoch auch häufiger stattfinden, wenn sich Ihre Situation ändert oder besondere Herausforderungen auftreten.
Individuelle Beratung
Unsere erfahrenen Pflegefachkräfte kommen zu Ihnen nach Hause und führen ein ausführliches Beratungsgespräch. Dabei werden Ihre persönlichen Bedürfnisse, Wünsche und Herausforderungen in der Pflege besprochen.
Qualitätssicherung
Der Beratungseinsatz dient auch der Qualitätssicherung der Pflege. Wir überprüfen, ob die vereinbarten Pflegeleistungen entsprechend Ihrer Bedürfnisse erbracht werden und ob Anpassungen notwendig sind.
Hilfestellung und Informationen
Wir informieren Sie über weitere Unterstützungsangebote, Hilfsmittel und Entlastungsmöglichkeiten, die Ihnen im Alltag helfen können. Dabei stehen wir Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.
Dokumentation
Der Beratungseinsatz wird dokumentiert, um sicherzustellen, dass alle relevanten Informationen festgehalten werden. Dies ist wichtig für die weitere Planung Ihrer Pflege und die Kommunikation mit anderen beteiligten Fachkräften.